"Massenmord befördert": Fünf Jahre für Auschwitz-Wachmann
Mord verjährt nicht, auch nicht Beihilfe. Ein früherer Auschwitz-Wachmann ist mehr als 70 Jahre nach den Taten in Detmold verurteilt worden. Die Strafe fiel höher aus als beim "Buchhalter von Auschwitz".
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