jeudi 18 août 2016

Bundesrat stimmt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zu

Künftig können auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können. Nach dem Bundestag ließ auch der Bundesrat entsprechende Änderungen des Telemediengesetzes passieren.

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